Antrag auf Änderung der Plakatierungsverordnung

Das Superwahljahr 2013 steht unmittelbar bevor und auch die Kommunalwahl 2014 wirft bereits Ihre Schatten. Sicherlich erinnern Sie sich noch an die Plakatflut der Parteien und Wählergruppen, die in erheblichem Maß das Stadtbild beeinträchtigt haben. Dies wird die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kitzingen mit Ihren Ortsteilen spätestens im Herbst 2013 und nochmals im Frühjahr 2014 erneut treffen. Denn dann werden wieder Bäume, Lichtmasten, Verkehrsschilder und Zäune mit Wahlwerbung „geschmückt“.

Hierbei wurde auch immer wieder ohne Augenmaß und Rücksicht auf verkehrstechnische, stadtbildrelevante und ökologische Interessen Plakatständer platziert. Der Artikel 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) ermächtigt die Stadt Kitzingen, zum Schutz des Orts-und Landschaftsbildes, durch Verordnung Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen zu beschränken.
Die Vorschrift dient damit dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes. Die Stadt Kitzingen erhält dadurch die Möglichkeit ihr Ortsbild nicht durch unkontrollierte Anschläge („Wildes Plakatieren“) verschandeln zu lassen. Von Art. 28 LStVG nicht erfasst sind ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen). Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden Antrag: 1. Der § 1 (Öffentliche Anschläge) ist um folgende Absätze zu ergänzen: Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Stadt Kitzingen Plakatsäulen und/ oder Anschlagtafeln an zentralen Orten aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Die Werbefläche ist pro Partei, bzw. Wählergruppen auf 1,0 m² beschränkt.

Wahlplakate und ähnliche Anschläge können bei

Europawahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin
Bundestagswahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin
Landtagswahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin
Kommunalwahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin
Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten
Volksentscheiden vier Wochen vor dem Abstimmungstermin

an den Plakatsäulen und/ oder Anschlagtafeln gemäß § 1 angebracht werden. Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

Der § 2 entfällt!

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet um Unterstützung dieses Antrages, um künftig das Stadt- und Landschaftsbild insbesondere bei Wahlen konsequent zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Brigitte Endres-Paul Fraktionsvorsitzende